20.04.2012
Mit Spannung wurde das am 20. April 2012 von dem Landesgericht Hamburg gefällte Urteil im Urheberrechts-Streitfall zwischen der GEMA und Youtube erwartet. Nun entschied das Gericht: Das Videoportal muss jeden künftigen Upload auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen!