Den Energieabnehmern droht erneut eine Kostensteigerung. Das Düsseldorfer OLG entschied im Streit zwischen Netzbetreibern und Energieversorgern für die Betreiber der Netze: Diese können nun rückwirkend höhere Netzentgelte von den Energieversorgern verlangen; die wiederum werden die erhöhten Kosten an die Kunden weiterleiten…
Die Richter am Düsseldorfer Oberlandesgericht gaben der Klage von 300 deutschen Netzbetreibern statt und haben in ihrem Urteil vom 6. Juni 2012 die Methode zur Errechnung der Kosten für die Benutzung der Strom- und Gasnetze zurückgewiesen. Fehler seien vor allem bei der zu niedrigen Berücksichtigung von Personalkostensteigerungen und bei der zu hohen Ansetzung von Produktivitätsfortschritten des Netzneubaus gemacht worden. Zudem forderte das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass die Bundesnetzagentur auch alternative Ansätze zur Kostenberechnung berücksichtigen müsse, so etwa die in der Schweiz praktizierte Errechnung nach dem Index des Baugewerbes.
Konkret bedeutet dies, dass die Bundesnetzagentur die Kosten in der Vergangenheit zu niedrig bewertet hatte und die Netzbetreiber somit rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre eine Kostenerstattung durch die Energieversorger erwarten dürfen.
Die eigentlichen Kosten werden jedoch – wieder einmal – die Endkunden zahlen müssen, da die Kosten für die Netznutzung in den vom Verbraucher zu zahlenden Preis einfließen. Unterdessen kritisieren Verbraucherschützer die kontinuierlich ansteigenden Energiekosten in Deutschland und befürchten, dass Strom und Gas – analog zum Benzin – bald ein für untere Einkommensschichten nicht mehr bezahlbares Luxusgut werden könne. Jüngst hat sogar E.on-Vorstandsvorsitzender Johannes Teyssen im Spiegel-Interview einen „Ausgleich der staatlich verursachten Mehrkosten beim Strom“ vorgeschlagen, schließlich seien „politische, nicht unternehmerische Entscheidungen gefallen, die Strom teurer machen“.
Das langjährige Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen, da die Bundesnetzagentur Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen wird. Über die weiteren (juristischen) Ergebnisse dieses Urteils werden wir Sie selbstverständlich auf unserer Homepage auf dem Laufenden halten.
Sachsenhauser Rechtsanwälte