Das operative Geschäft stellt unternehmerische Tätigkeit täglich vor rechtliche Hürden. Wir helfen, diese früh zu erkennen und elegant zu nehmen: Schnell ist fraglich, ob ein Wettbewerber „das“ darf, ob ein eigenes Kennzeichen verletzt wird, ob ein Produkt in den Anwendungsbereich der neuen Maschinenrichtlinie fällt, ob der eigene Internetauftritt rechtlich unproblematisch ist oder ob die eigenen AGB etc. wirksam sind.
Dabei ist die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen der eigenen Tätigkeit für nachhaltigen Erfolg unerlässlich. Zugleich verändert sich das rechtliche Umfeld jeder wirtschaftlichen Tätigkeit, sei es beispielsweise die Produktion oder die Absatzmittlung von Waren/Dienstleistungen, mit zunehmender Geschwindigkeit. Häufig kann daher eine Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen des eigenen Marktauftrittes angesichts der Fülle von Regelungen von Unternehmern kaum mehr wirtschaftlich erlangt werden. Wir helfen durch unsere strategische Beratung und Konzepte aus einer Hand, den gesamten Marktauftritt unserer Mandanten so rechtssicher wie möglich zu gestalten. Das macht Risiken mit zunehmender Beratungsdauer beherrschbar und damit Erfolg – soweit möglich – planbar.
Wir prüfen, gestalten und verwalten die Verträge unserer Mandanten. Dies betrifft Forschung und Entwicklung, Ein- und Verkauf – auch von Produktionsanlagen -, Kooperationen und andere Formen der Zusammenarbeit, insbesondere in den Gebieten Energie und Automotive. Unsere Leistungen reichen von der Kontrolle von Vertragsentwürfen bis hin zu der gesamten Konzeption von (Muster-)Verträgen und gegebenenfalls auch der Unterstützung bei Verhandlungen. Dabei bieten wir auch mehrsprachige Gestaltungen – beispielsweise in Englisch oder Französisch – an.
Zugleich bieten wir umfassende administrative Unterstützung bei der Verwaltung komplexer Vertragsportfolios. So verlieren unsere Mandanten auch in einem globalen Arbeitsumfeld niemals den Überblick.
Durch die Verwendung von AGB besteht die Möglichkeit, die gesetzlich vorgesehene Risiko- und Lastenverteilung zu Gunsten des Verwenders zu modifizieren. Gerade im unternehmerischen Verkehr bestehen für die Verwender von AGB dabei weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, u.a. im Hinblick auf den Gewährleistungsumfang. Zugleich bergen AGB diverse Risiken: Einerseits ist den Geschäftspartnern eines Verwenders von AGB oft nicht klar, worauf sie sich einlassen. Andererseits ist die Verwendung fehlerhafter und daher unwirksamer AGB möglicherweise (kostenpflichtig) abmahnfähig und birgt finanzielle Risiken. Zugleich wird die Formulierung einwandfreier AGB durch die Anforderungen einer zunehmend kasuistischen Rechtsprechung immer schwieriger. Gerade im unternehmerischen Verkehr stehen sich häufig widersprechende AGB gegenüber, z.B. Einkaufsbedingungen auf der einen und Verkaufsbedingungen auf der anderen Seite. Wir helfen unseren Mandanten schnell und pragmatisch, all diese Unwägbarkeiten zu bewältigen. Wir überprüfen die AGB von deren Vertragspartnern und klären unsere Mandanten umfassend auf. Zudem prüfen und gestalten wir die AGB unserer Mandanten, so zum Beispiel Einkaufs-/Verkaufs-/Lieferbedingungen im unternehmerischen Verkehr, aber auch AGB zur Verwendung gegenüber Endverbrauchern. Dabei klären wir zu jedem Zeitpunkt über Chancen und Risiken möglicher Gestaltungen auf und verhindern so, dass unsere Mandanten unangenehm überrascht werden.
Wir beraten umfassend im Gewerblichen Rechtsschutz. Das heißt, wir helfen unseren Mandanten dabei, Ideen, Schutzrechte und Know-how zu schützen, umzusetzen und zu verteidigen und sich so in einem freien, lauteren Wettbewerb zu behaupten. Der Begriff „ Gewerblicher Rechtschutz“ fasst dabei eine Vielzahl von Einzelrechtsgebieten zusammen, die sich wiederum in zwei große Unterbereiche aufgliedern lassen, nämlich das Recht des Geistigen Eigentums und das Wettbewerbsrecht. Das Recht des Geistigen Eigentums erfasst dabei sowohl den Schutz von Kennzeichen (v.a. Marken, Werktitel, Unternehmenskennzeichen) als auch Designs (Geschmacksmuster) sowie technischer Errungenschaften (Patente, Gebrauchsmuster). Wir zählen dazu auch die wirtschaftlich relevanten Aspekte schöpferischer Gestaltungen (Urheberrecht). Das Wettbewerbsrecht hingegen umfasst das Recht des (un)lauteren Wettbewerbs und das Kartellrecht.
Unsere Mandanten beraten wir zudem bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – sowohl auf Bewerber- bzw. Bieterseite als auch auf Seiten kommunaler Unternehmen. Ein Schwerpunkt besteht hierbei nicht nur bei den formellen Verfahrensanforderungen; wir werden darüber hinaus auch im Nachprüfungsverfahren tätig und vertreten hier neben Antragstellern auch Auftragnehmer und beigeladene Unternehmen.
Wir helfen unseren Mandanten, die Unwägbarkeiten der Produkthaftung (und Produzentenhaftung) rechtssicher und ökonomisch zu bewältigen. Dabei sind häufig schon Anfang und Grenzen der Haftung unklar. Deshalb klären wir unsere Mandanten rechtzeitig über die Unterschiede von verschuldensunabhängiger Produkthaftung gegenüber Verbrauchern und der verschuldensabhängigen Produzentenhaftung auf und vermitteln auch die Differenzen zu Garantie und Gewährleistung. Ausgehend davon, dass grundsätzlich eine Vielzahl in Verkehr gebrachter Produkte (Haftungs-)Risiken birgt, beraten wir umfassend und nach Möglichkeit schon lange vor dem Vertrieb solcher Produkte. So können unsere Mandanten die Anforderungen der Rechtsprechung an eine fehlerfreie Organisation der Produktionsabläufe von Anfang an konsequent umsetzen. Mit anderen Worten: Wir helfen, die Phasen von Konstruktion, Fabrikation und Instruktion sowie die anschließende Produktbeobachtung auch aus rechtlicher Sicht zu optimieren. Dabei unterstützen wir insbesondere auch den Aufbau und die Umsetzung von Qualitätssicherungssystemen unter Beachtung kartellrechtlicher Grenzen des Informationsaustausches zwischen Unternehmen.