Auch im Energiewirtschaftsrecht beraten wir umfassend. Aufgrund langjähriger Erfahrung der iin dem Bereich “Energie & Umwelt” tätigen Rechtsanwälte verfügt unsere Kanzlei über sektorenspezifische Kenntnisse, die wir gewinnbringend für unsere Mandanten einsetzen. Hier beraten und vertreten wir Mandanten aus der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette, insbesondere Energieversorger und kommunale Unternehmen einerseits sowie Unternehmen aus Industrie, Gewerbe und Dienstleistung andererseits. Eine Besonderheit des Energiewirtschaftsrechtes ist hierbei der technische, wirtschaftliche und rechtliche Querschnitt dieser Materie. Hier können wir bei Bedarf auf ein über Jahre gewachsenes Netzwerk bestehend aus Ingenieuren, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zurückgreifen.
Über umfangreiche Expertise verfügen wir weiterhin in artverwandten Materien, die bei energierechtlichen Fragen typischerweise eine große Rolle spielen. So sind wir etwa im Rahmen der rechtlichen Betreuung des Anlagenbaus und Betriebes mit umweltrechtlichen, bauplanungs- und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen befasst.
Wir beraten bei Projektierung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen ebenso wie bei der Gestaltung der Eigentümer- und Finanzierungsstruktur sowie deren Umsetzung. Projekte sind zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Windparks, Biogasanlagen, deren Genehmigung, Bau und Anbindung, Betrieb und Abrechnung sowie die Gestaltung und Finanzierung der Trägergesellschaften.
Gerne stehen wir auch Anlegern, die sich an solchen Anlagen beteiligen wollen, beratend zur Seite.
Zudem beraten wir Unternehmen, Kommunen und Energieversorger bei dem Vertrieb bzw. Bezug von Energie. Ein Schwerpunkt ist die Prüfung und Gestaltung der einschlägigen Verträge und Geschäftsbedingungen Problematisch sind hier Mindestabnahme- und Preisanpassungsklauseln.
Unser oben erwähntes Netzwerk erlaubt es uns zudem, optimale Energiebezugslösungen zu kreieren, die unter Berücksichtigung technischer, steuerlicher, emissionsrechtlicher und förderungsbezogener Gesichtspunkte auch Selbstversorgungslösungen beinhalten können.
Im Bereich des Emissionshandels werden wir regelmäßig für produzierende Unternehmen tätig und arbeiten hierbei Strategien für eine emissionshandelsoptimierte Energieproduktion und – konsumtion aus. Neben der Ausarbeitung von Optimierungsstrategien sind wir auch mit der Durchsetzung von Ansprüchen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren beauftragt.
Im Rahmen der Betreuung von Energieerzeugungsanlagen sind wir auch mit Fragestellungen des Umwelt- sowie des Planungsrechtes betraut. Wir unterstützen unsere Mandanten hier vor allem bei der Planung und der Genehmigung dieser Anlagen, insbesondere in behördlichen und gerichtlichen Verfahren und erarbeiten zudem auch Strategien zum Anlagenbetrieb – wie etwa Kapazitätsreduzierungen bzw. -erweiterungen.
Gerade in der Anlagenplanung bzw. dem Anlagenbetrieb zeigt sich der ganzheitliche Ansatz der Kanzlei: Unter Beachtung verwandter Rechtsgebiete – wie beispielsweise der Förderung der Erneuerbaren Energien oder dem Emissionshandel – entwickeln wir optimierte Strategien zur Umsetzung Ihrer unternehmerischen Entscheidungen. Regelmäßig beinhaltet dies auch Lösungen “aus einem Guss” und unter Einschluss von Vertriebsstrategien und des Schutzes technischer Innovation.