20.04.2012
Mit Spannung wurde das am 20. April 2012 von dem Landesgericht Hamburg gefällte Urteil im Urheberrechts-Streitfall zwischen der GEMA und dem Videoportal „You Tube“ erwartet. Nun entschied das Gericht: Der Videogigant muss jeder künftige Upload auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen!