Der Bundesgerichtshof hat am 14.03.2012 durch zwei Urteile über die Rechtsfolgen unwirksamer Preisanpassungen überzahlter bzw. einbehaltener Gasentgelte in Sonderkundenverhältnissen entschieden. Demnach ist grundsätzlich eine Rückforderung auch widerspruchslos überzahlter Entgelte möglich. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Preiserhöhung setzt aber voraus, dass der Kunde dieser innerhalb von drei Jahren ab der erstmaliger Geltendmachung widerspricht
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