Wir helfen unseren Mandanten, die Unwägbarkeiten der Produkthaftung (und Produzentenhaftung) rechtssicher und ökonomisch zu bewältigen. Dabei sind häufig schon Anfang und Grenzen der Haftung unklar. Deshalb klären wir unsere Mandanten rechtzeitig über die Unterschiede von verschuldensunabhängiger Produkthaftung gegenüber Verbrauchern und der verschuldensabhängigen Produzentenhaftung auf und vermitteln auch die Differenzen zu Garantie und Gewährleistung. Ausgehend davon, dass grundsätzlich eine Vielzahl in Verkehr gebrachter Produkte (Haftungs-)Risiken birgt, beraten wir umfassend und nach Möglichkeit schon lange vor dem Vertrieb solcher Produkte. So können unsere Mandanten die Anforderungen der Rechtsprechung an eine fehlerfreie Organisation der Produktionsabläufe von Anfang an konsequent umsetzen. Mit anderen Worten: wir helfen, die Phasen von Konstruktion, Fabrikation und Instruktion sowie die anschließende Produktbeobachtung auch aus rechtlicher Sicht zu optimieren. Dabei unterstützen wir insbesondere auch den Aufbau und die Umsetzung von Qualitätssicherungssystemen unter Beachtung kartellrechtlicher Grenzen des Informationsaustausches zwischen Unternehmen.