Am 7. Mai 2012 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die so genannte NIMs-Liste an die Europäische Kommission nach Brüssel geschickt, die diese nun prüfen wird. Mehrere Anlagenbetreiber fanden eine geringere Zuteilung ihrer erlaubten CO2-Emissionen als ursprünglich beantragt vor. Der Rechtsweg scheint aufgrund seiner europarechtlichen Tragweite schwierig.