29.03.2012
Ein Kläger (Fotograph), der bereits in der Vergangenheit Opfer von Urheberrechtsverletzungen wurde, ließ einen Ebay-Privatverkäufer aufgrund unberechtigter Nutzung von vier Fotos anwaltlich abmahnen. Das OLG Braunschweig lehnt in seinem Urteil vom 08. Februar 2012 die Erstattung der dadurch entstandenen Anwaltskosten ab.